Informationen zu digitale Pflegeanwendungen

Informationen zu digitale Pflegeanwendungen

 

 

✅ Wer hat Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Pflegegrad 1 bis 5:

Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben grundsätzlich Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen.

2. Betreuung in häuslicher Umgebung:

Ja, Patienten, die zu Hause gepflegt werden, dürfen diese Leistungen in Anspruch nehmen – egal ob durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.

3. Zielgruppe:

• Pflegebedürftige selbst

• Pflegepersonen (z. B. Angehörige) – wenn die Anwendung auch deren Unterstützung erleichtert

 

 

📲 Was sind digitale Pflegeanwendungen konkret?

Beispiele für DiPAs:

• Gedächtnistraining-Apps für Menschen mit Demenz

• Apps zur Bewegungsförderung oder Sturzprävention

• Kommunikationshilfen für nicht sprechende Menschen

• Anwendungen zur Tagesstrukturierung

• Pflegebegleiter-Apps für Angehörige mit Erinnerungsfunktionen, Dokumentation oder Tipps Diese Apps müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell zugelassen sein.

 

 

💰 Was wird übernommen?

• Die Pflegekasse erstattet bis zu 53 € monatlich für anerkannte digitale Pflegeanwendungen (Stand: 2025).

• Es ist kein ärztliches Rezept nötig – man kann direkt bei der Pflegekasse den Antrag stellen.