Informationen zu digitale Pflegeanwendungen
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✅ Wer hat Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Pflegegrad 1 bis 5:
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben grundsätzlich Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen.
2. Betreuung in häuslicher Umgebung:
Ja, Patienten, die zu Hause gepflegt werden, dürfen diese Leistungen in Anspruch nehmen – egal ob durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.
3. Zielgruppe:
• Pflegebedürftige selbst
• Pflegepersonen (z. B. Angehörige) – wenn die Anwendung auch deren Unterstützung erleichtert
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📲 Was sind digitale Pflegeanwendungen konkret?
Beispiele für DiPAs:
• Gedächtnistraining-Apps für Menschen mit Demenz
• Apps zur Bewegungsförderung oder Sturzprävention
• Kommunikationshilfen für nicht sprechende Menschen
• Anwendungen zur Tagesstrukturierung
• Pflegebegleiter-Apps für Angehörige mit Erinnerungsfunktionen, Dokumentation oder Tipps Diese Apps müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell zugelassen sein.
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💰 Was wird übernommen?
• Die Pflegekasse erstattet bis zu 53 € monatlich für anerkannte digitale Pflegeanwendungen (Stand: 2025).
• Es ist kein ärztliches Rezept nötig – man kann direkt bei der Pflegekasse den Antrag stellen.
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