Verhinderungsbetreuung

Häusliche Verhinderungsbetreuung

Die Verhinderungsbetreuung ist eine Form der Kurzzeitbetreuung. Hierbei unterstützt die polnische Seniorenbetreuung für einen befristeten Zeitraum, um die häusliche Pflegesituation zu entlasten. Anspruch auf eine Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen im Jahr besteht, sobald die zu betreuende Person für mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde und die pflegende Person durch z.B. Urlaub, Krankheit, Kuren oder beruflichen Herausforderungen verhindert ist.

Wer übernimmt die Kosten für eine Verhinderungsbetreuung?

Die Kosten für eine Verhinderungsbetreuung übernimmt nach § 39 SGB XI die Pflegeversicherung und beinhaltet die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Aufwendungen können demnach Pflegesachleistungen sein, bei privater Betreuung die Kosten für einen Verdienstausfall und Fahrtkosten und die Kosten für eine geeignete Betreuungskraft. Weitere Informationen zu den Vorraussetzungen und den Leistungen erfahren Sie im Beitrag Leistungen der Pflegekasse.

Stundenweise Vertretungsbetreuung

Der sechswöchige Anspruch auf die Verhinderungspflege kann sowohl am Stück oder über das Jahr stundenweise in Anspruch genommen werden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn man sich am Tag eine kleine Ruhepause von der anstrengenden Pflege gönnen möchte.

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