Rechtliche Aspekte des Betreuungskonzeptes
Das Betreuungskonzept von Gold Vita ist zu 100% legal. Unser polnischer Kooperationspartner beschäftigt Personal, dass nach Deutschland zeitlich befristet nach EU-rechtlichen Vorschriften entsendet wird.
Das Betreuungspersonal ist offiziell in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und verfügt über alle notwendigen Papiere, wie z.B. die Bescheinigung A1. Der amtliche Vordruck weist die Rechtsgültigkeit nach. Es gelten für Sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung,sondern die des Herkunftslandes.
Durch die gesetzlichen Bestimmungen seit dem 01.Mai 2004 im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit ist es osteuropäischen Unternehmen gestattet ein solches Geschäftsmodell zu betreiben.
Dies bedeutet: Sie als Betreuungshilfesuchender fungieren nicht als Arbeitgeber, sondern als Auftraggeber. Keinesfalls entsteht ein Vertragsverhältnis direkt mit einer osteuropäischen Betreuungskraft. Alle Steuer-, Versicherungs- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen entfallen für Sie. Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder schein-selbstständige Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei Gold Vita nicht.
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Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich 24 Std. Seniorenbetreuung zu Hause. Egal welche Bedürfnisse und Wünsche die pflegebedürftigen Personen haben und um welchen Pflegegrad es sich handelt, wir finden immer die passende Betreuungskraft für Sie. Unser Betreuungspersonal ist stets bestrebt, für Sie hochqualitative Leistungen zu bieten und Ihre Kundenwünsche zu erfüllen. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich über unser Betreuungsangebot. Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie telefonisch erreichen können.